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Allgemeine Informationen: langfristiger Aufenthalt der Ausl„nder in der Tschechischen Republik

Arbeitsgenehmigung

Alle ausl„ndische Personen, die in der Tschechischen Republik arbeiten wollen, mssen, wenn sie hier in einem Kalenderjahr mehr als 30 Tage arbeiten wollen, eine Arbeitsgenehmigung einholen.

Die Arbeitsgenehmigung muá vor Beginn ihrer Arbeitsaktivit„t eingeholt werden. Die Arbeitsgenehmigung ist ohne eine langfristige Aufenthaltsgenehmigung nicht gltig.

Die Arbeitsgenehmigung muá eingeholt werden, bevor man die Aufenthaltsgenehmigung zum Aufenthalt auf dem Gebiet der Tschechischen Republik beantragt, und sie muá diesem Antrag beigefgt werden. Ohne eine Arbeitsgenehmigung und ohne eine Aufenthaltsgenehmigung darf die ausl„ndische Person in der Tschechischen Republik nicht arbeiten.

Wird eine ausl„ndische Person in die Tschechische Republik von ihrem Ehepartner oder von ihren Kindern begleitet, die sich auf dem Gebiet der Tschechischen Republik aufhalten, hier jedoch keine Arbeit leisten werden, dann mssen diese Personen keine Arbeitsgenehmigung haben. Zum legalen Aufenthalt auf dem Gebiet der Tschechischen Republik mssen sie jedoch eine Aufenthaltsgenehmigung einholen.

Aufenthaltsgenehmigung

Es gibt drei Arten von Aufenthaltsgenehmigungen - kurzfristige Aufenthaltsgenehmigung, langfristige Aufenthaltsgenehmigung und st„ndige Aufenthaltsgenehmigung. Eine ausl„ndische Person hat einen st„ndigen Aufenthalt auf dem Gebiet der Tschechischen Republik z. B. dann, wenn ihr Ehepartner tschechischer Staatsbrger ist. Nachstehend sprechen wir meistens ber die langfristige Aufenthaltsgenehmigung, weil dieser Typ der Aufenthaltsgenehmigung von den ausl„ndischen Besch„ftigten, die in die Tschechische Republik zum Arbeiten kommen, am h„ufigsten in Anspruch genommen wird.

Kurzfristige Aufenthaltsgenehmigung

Diese Aufenthaltsgenehmigung ist nur fr die Zeit von h”chstens 90 Tagen gltig. Die kurzfristige Aufenthaltsgenehmigung wird zwecks Besch„ftigung, Gesch„ftst„tigkeit, Studium usw. erteilt.

Wir empfehlen, eine kurzfristige Aufenthaltsgenehmigung nur zu beantragen, wenn die ausl„ndische Person mit Sicherheit weiá, daá sie auf dem Gebiet der Tschechischen Republik lediglich 90 Tage und weniger verbringt. Andernfalls ist eine langfristige Aufenthaltsgenehmigung einzuholen. Das Einholen beider dieser Aufenthaltsgenehmigungen ist verwaltungstechnisch und kostenm„áig vergleichbar, mit einer langfristigen Aufenthaltsgenehmigung jedoch kann man auf dem Gebiet der Tschechischen Republik l„ngere Zeit verbringen.

Langfristige Aufenthaltsgenehmigung

Die langfristige Aufenthaltsgenehmigung ist 90-365 Tage gltig und wird fr die Zwecke einer Besch„ftigung, fr die Gesch„ftst„tigkeit, das Studium oder aus Familiengrnden erteilt. Die zwecks einer Besch„ftigung erteilte Aufenthaltsgenehmigung ist fr die Dauer der gltigen Arbeitsgenehmigung (mindestens 91 Tage, h”chstens 365 Tage) gltig. Die fr eine ausl„ndische Person erteilte Aufenthaltsgenehmigung, die auf dem Gebiet der Tschechischen Republik keine berufliche T„tigkeit ausben wird, ist generell 365 Tage gltig.

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