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Betriebliches Rechnungswesen

Bei einer selbständigen Tätigkeit in Österreich gehört die Buchführung zu den Pflichten des Unternehmers. Diese Aufzeichnungen dienen zur Ermittlung von Steuerbemessungsgrundlagen und dem Gläubigerschutz. Daneben kann zur Planung und Steuerung des Betriebsgeschehens eine freiwillige Kostenrechnung geführt werden.

Die Anforderungen sind je nach Unternehmensform und -größe unterschiedlich. Grundsätzlich sind drei Gewinnermittlungsarten denkbar:

  • Betriebsvermögensvergleich

    § 4 Abs. 1 und 5 EStG (Doppelte Buchführung)
    Erstellung von Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, Kassabuch, Inventur

  • Einnahmen-Ausgaben-Rechnung

    § 4 Abs. 3 EStG
    Aufzeichnung der Einnahmen und Ausgaben; Führung eines Wareneingangsbuches, eines Anlagenverzeichnisses und der Arbeitnehmerlohnkonten

  • Pauschalierung

    § 17 EStG
    Aufzeichnung der Einnahmen, des Wareneinkaufs und der Löhne, Betriebsausgabenpauschale von 6 oder 12 %

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