Wohnen in Österreich
Immobilienkauf
Für den Eigentumserwerb von Grundstücken in Österreich durch Ausländer sind die jeweiligen Ländergesetze (je nach Bundesland) maßgeblich und es bedarf einer behördlichen Genehmigung. Die zuständige Grundverkehrsbehörde erteilt genauere Auskunft in Hinblick auf die bundesländerspezifischen Bedingungen und über die Einreichfrist und -ort etc.
Die Einschaltung eines Notars oder Rechtsanwaltes ist beim Immobilienkauf zu empfehlen. Bei der Kalkulation ist zu berücksichtigen, dass diese Kosten für die Übertragung der Immobilie ca. 10 % des Kaufpreises ausmachen!
Miete
Mietverträge können direkt mit dem Eigentümer oder Bauherrn (Hauptmiete) oder mit einem Mieter (Untermiete) befristet oder unbefristet abgeschlossen werden. Mietverträge sind gebührenpflichtig.
Aufgrund des umfangreichen Spektrums dieses Themas verweisen wir auf die Homepage der Mietervereinigung.
Wo finden Sie Ihre Wohnung?
- im Bekanntenkreis
- durch Inserate verschiedener Zeitungen
- bei Immobilienmaklern
- bei der Wohnungsberatungsstelle in Ihrem Bundesland oder Bezirk
- bei gemeinnützigen Wohnbauvereinigungen
- bei Hausverwaltungen
- www.immobilien.net